Mindestvertragslaufzeit (bei Flatrate Angeboten) - im Lexikon von dsl-flatrate-abc.de erklärt
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Mindestvertragslaufzeit im Lexikon von dsl-flatrate-abc

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Aus dem DSL Lexikon & Glossar von dsl-flatrate-abc.de

Mindestvertragslaufzeit (bei Flatrate Angeboten)

Tarife für Internet & Telefonie erhalten Sie in unterschiedlichen Vertragsformen. Konventionelle Neuverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von minimal 12 und maximal 24 Monaten.

Die Mindestvertragslaufzeit regelt hier, wie lange der Vertrag mindestens laufen muss, sprich, über was für einen Zeitraum Sie sich als Kunde an den Provider für Internet & Telefon binden. Bei Telefon und DSL ohne Vertragslaufzeit spielt die Kündigungsfrist auch eine wichtige Rolle, denn falls diese Frist seitens des Kunden nicht eingehalten wird, verlängert sich die Mindestlaufzeit des Vertrags meist automatisch um ein weiteres Jahr – und blockiert somit einen zeitigen Ausstieg bzw. einen Anbieterwechsel.

Tipp: Es lohnt sich den laufenden Vertrag für Internet & Telefon vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zeitig zu kündigen, da in der Regel nach dem Übergang in die automatische Vertragsverlängerung Sparvorteile wie z. B. eine reduzierte Grundgebühr o. ä. entfallen und Sie damit oft erheblich mehr Geld für eine Leistung zahlen, welche Sie über einen Neuvertrag bei einem anderen DSL- oder Kabel Internet Anbieter im Vergleich viel günstiger erhalten!



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